Die Kündigungswelle rollt seit einigen Monaten durch Deutschland.
Jede:r Gaskund:in hat momentan Sorge, ein Kündigungsschreiben des Energieversorgers im Postfach zu finden.
In besonde drastischen Fällen, die viele Mittelständler in ganz Deutschland betraf, wurde angekündigt, dass die Versorgung in 2-Wochenfrist eingestellt wird. Ohne stichhaltige Begründung teilte der Versorger mit, dass er von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch mache und die Lieferstelle des Kunden beim Netzbetreiber abmelden werde. Pauschal wurde hier häufig mit den außergewöhnlichen Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite argumentiert.
„Ist das rechtens?“ wurde ich in den vergangenen Wochen vielfach gefragt.
Für eine Kündigung von Lieferverträgen außerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsrechte kommen zwei Optionen in Betracht:
Beide gesetzlich verankerten Grundlagen für eine außerordentliche Kündigung bieten keine tragfähige Basis für eine schnelle Vertragsbeendigung.
Falls Sie selbst von einer Kündigung betroffen sind oder Ihrerseits Kunden haben, die Sie im Rahmen Ihrer Energieberatungstätigkeit betreuen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Energievertriebsrecht gerne zur Verfügung.