Das machen doch nur Verrückte, oder?
Ja, wahrscheinlich….. Wobei ich AGB und auch Datenschutzerklärungen von Energieversorgern aus beruflichem Interesse heraus immer wirklich interessant und spannend finde.
Es gibt immer mehr gute Beispiele, bei denen Jurist:innen sich um nutzer- und lesefreundliche Texte und Darstellungen zu rechtlichen Inhalten bemühen. Ich finde es äußerst spannend, mit einem Design-Thinking-Ansatz rechtliche Texte wirklich auf das absolut Notwendige zu beschränken:
Wie kann ich meinen Kunden verständlich machen, was sie wissen sollten, damit alles glatt geht?
💡 Das Konzept hinter diesem Ansatz zur Anwendung von Design-Thinking-Methoden in juristischen Zusammenhängen nennt sich Legal Design.
Ja, es gibt z.B. in großen Versicherungen, Kanzleien und Banken mittlerweile Mitarbeiter:innen, die als Legal Designer:in einen nutzerzentrierten Blick auf Rechtstexte und Customer Journeys werfen und in multidisziplinären Teams für mehr Klarheit und Benutzerfreundlichkeit von Prozessen und Rechtstexten sorgen.
Ich will hier keine Schleichwerbung machen. Aber wenn Sie „Legal Design“ in einer Suchmaschine eingebt, finden Sie direkt die richtigen Informationen.
Nun ja: das ist mein Ziel – nutzerfreundliche Rechtstexte zu schreiben.
Gerade in Zeiten, wo die Energiewirtschaft immer mehr Gesetze und Vorgaben umzusetzen hat, müssen die dazugehörigen Texte lesbar und verständlich bleiben.
Das würde ich mir jedenfalls auch in Bezug auf die Energiepreisbremsen wünschen.
Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie ihr Vertragswerk so überarbeiten wollen, dass Ihre Kunden sich wirklich positiv angesprochen und nicht verschreckt fühlen.